videomakler.tv wird betrieben und herausgegeben von:
Bachmann Immobilien GmbH
Abteilung: Videomakler
Hultschiner Damm 40, 12623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 56545455
Telefax: +49 (0)30 56545459
E-Mail: info@immobilien-video-portal.de
Internet: www.videomakler.tv
Geschäftsführer: Uwe G. Bachmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: B-75510
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE208291974
Genehmigung nach § 34 c GewO durch die zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Berlin-Marzahn/ Hellersdorf, 12681 Berlin, Premnitzer Str. 11 und Gemeinde Panketal, Ordnungsamt 16341 Panketal, Schönower Str. 105
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag:
Uwe G. Bachmann, Bachmann Immobilien GmbH, Hultschiner Damm 40, 12623 Berlin
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Lakov Kalinin
Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme
Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren.
Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
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Vertragspartner und Bezeichnungen
Vertragspartner für Leistungen von Videomakler.TV und dem Immobilien-Video-Portal IVP.de ist die Bachmann Immobilien GmbH, Hultschiner Damm 40, 12623 Berlin, künftig Videomakler.TV.
Als Videomakler wird nachfolgend der gewerbliche Lizenznehmer von Videomakler.TV bezeichnet.
Als Immobilienvideo werden Videos bezeichnet, die Aufnahmen einer zu vermittelnden Immobilie enthalten und dazu dienen, diese Immobilie zu bewerben bzw. Interessenten über die Beschaffenheit der Immobilie zu informieren.
Gegenstand
Videomakler.TV vergibt an Immobilienmakler und Immobilienunternehmen exklusive, räumlich und zeitlich begrenzte Lizenzen zur Verwendung der von Videomakler.TV angemeldeten Wort-Bild-Marke Videomakler im durch Videomakler.TV vorgegebenen Rahmen.
Der Videomakler erhält zusätzlich Zugang zu exklusiv nur für Lizenzpartner angebotenen Dienstleistungen von Videomakler.TV.
Registrierung als Videomakler (Gebiete / Reservierung / Vertrag)
Immobilienmakler und Unternehmen, die gewerblich Immobilien vermitteln, können als Lizenznehmer registriert werden.
Die zur Verfügung stehenden Gebiete wurden durch Videomakler.TV festgelegt.
Ein Immobilienunternehmen muss zunächst das über die Webseite abrufbare Bewerberformular ausfüllen und an Videomakler.TV senden.
Danach prüft Videomakler die eingegangene Bewerbung und die Verfügbarkeit der betreffenden Gebiete und setzt sich bei Bedarf mit dem Bewerber in Verbindung.
Durch die Bewerbung bei Videomakler.TV entsteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines Gebietes. Die Entscheidung über die Vergabe von Gebieten liegt bei Videomakler.TV.
Videomakler.TV behält sich vor, die Eignung des Bewerbers nach angemessenen Kriterien zu bewerten und diesen gegebenenfalls auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Verträge zwischen Videomakler.TV und dem Videomakler bedürfen immer der Schriftform. Diese AGB sind Teil der zu schließenden Verträge.
Videomakler.TV behält sich vor, Gebiete in abweichenden Verfahren zu vergeben.
Gebühren und Vertragslaufzeit:
- Für die Lizenzierung von Gebieten werden in der Regel Gebühren von 100 Euro zzgl. der gesetzl. MwSt. monatlich erhoben.
- Die Buchung von nicht zusammenhängenden Gebieten ist nicht möglich.
- Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich fortlaufend um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung durch den Videomakler erfolgt. Die Zahlung erfolgt jeweils jährlich im Voraus.
Kündigung durch Videomakler.TV:
Videomakler.TV kann einem Videomakler fristlos kündigen, wenn dieser die im Voraus zu zahlenden Gebühren nicht bis zum Beginn der Vertragslaufzeit oder einer Vertragsverlängerung bezahlt.
Zusätzlich kann einem Videomakler durch Videomakler.TV in folgenden Fällen mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden:
- wenn das Verhalten des Videomakler geeignet ist, den Ruf der Marke Videomakler oder des Unternehmens Videomakler.TV in erheblichem Maß zu gefährden.
- Der Videomakler setzt nach 21 Tagen und nach Fristsetzung von weiteren 14 Tagen keine Immobilienvideos (nach Videomakler.TV-Standard) ein.
Als Mindestmaß für den Einsatz der Immobilienvideos ist die Veröffentlichung eines Videos pro gebuchtem Gebiet pro Jahr vorgesehen. Dabei ist unerheblich, ob der Videomakler diese Immobilienvideos durch Videomakler.TV produzieren lässt, oder selbst produziert.
- Der Videomakler verstößt gegen diese AGB oder andere Vertragsbestandteile.
In jedem Fall muss der Videomakler mit dem Wirksamwerden einer Kündigung die Verwendung der Marke Videomakler unverzüglich und vollständig einstellen.
Mit dem Wirksamwerden einer Kündigung kann Videomakler.TV ohne Übergangsfrist die Lizenz für die frei werdenden Gebiete des bisherigen Videomaklers an einen neuen Vertragspartner vergeben.
Leistungen für Videomakler:
Videomakler.TV gestattet die Verwendung der Wort-Bild-Marke Videomakler und die Nutzung weiterer Dienstleistungen von Videomakler.TV in festgelegten Gebieten jeweils exklusiv nur einem Videomakler.
Im monatlichen Grundpreis enthaltene Leistungen:
- Der Videomakler darf die Wort-/Bildmarke Videomakler mit Bezug auf das Lizenzgebiet exklusiv für die Tätigkeit seines Unternehmens verwenden.
Für Werbemaßnahmen, die sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet begrenzen lassen (z.B. Zeitungsanzeigen, Internetwerbung, darf der Videomakler die Marke Videomakler ohne Exklusivität allgemein unter Nennung eines Gebietsbezugs nutzten. Der Videomakler darf sich nicht als Videomakler für ein Gebiet ausgeben, welches er nicht gebucht hat.
Bei Werbemaßnahmen, die sich auf ein bestimmtes Gebiet begrenzen lassen (z.B. Postsendungen, Plakate, Schilder, usw.) darf der Videomakler die Marke nur in seinem gebuchten Gebiet nutzen.
-
Die Kontaktdaten und begrenzte Informationen zum Unternehmen des Videomaklers werden auf Videomakler.TV veröffentlicht.
- Der Videomakler kann seine Immobilienangebote mit Immobilienvideos (nach Videomakler.TV-Standard) auf den Webseiten Videomakler.TV veröffentlichen.
- Der Videomakler kann seine auf Videomakler.TV und IVP.de veröffentlichten Videos beliebig oft auf anderen Webseiten einbetten.
- Allgemeine Beratung und Hilfe rund um das Thema Videos in der Immobilienvermittlung durch einen ausgebildeten Kameramann per Telefon und E-Mail (Mo.-Fr. 10-17 Uhr) (kein Anspruch auf permanente Erreichbarkeit)
- Druckvorlagen (Download) für verschiedene, durch Videomakler.TV gestaltete, Werbematerialien , teilweise mit Anpassungen an den jeweiligen Videomakler bzw. die jeweilige Region.
- Durch Videomakler.TV gestaltete Online-Werbemittel (z.B. Download von Web-Bannern, Einbettung von Werbevideos usw.)
- Zugang zu Videodienstleistungen des Immobilien-Video-Portals IVP.de , die exklusiv nur für Videomakler angeboten werden, insbesondere die Produktion von Immobilienvideos nach Videomakler.TV-Standard.
zusätzliche kostenpflichtige Leistungen exklusiv für Videomakler:
- Produktion von Immobilienvideos (nach Videomakler.TV-Standard)
- Videoschnitt von Immobilienvideo-Material
- Vor-Ort-Beratung beim Videomakler
- Durch Uwe G. Bachmann oder eine andere vertraglich vereinbarte Person z.B. zur Optimierung der Vermittlung mit Videos im Videomaklerunternehmen, zu Arbeitsprozessen, Organisation, Marketing usw...
- Durch einen ausgebildeten Kameramann mit Immobilienerfahrung z.B. zum Anlernen eines Mitarbeiters zur Immobilien-Video-Erstellung, zu technischen Fragen usw...
- Videomakler-Werbematerial als fertige Drucksache, teilweise mit Anpassung an das jeweilige Videomakler-Unternehmen / die jeweilige Region
- Begleiten Sie einen erfahrenen Kameramann bei einem Immobilienvideo-Dreh
- Einrichtung und Betreuung Ihres eigenen Immobilien-TV-Kanals inklusive Livestream
- Online Projektbetreuung / Hilfe (Support bei Schnitt u.Ä.) PC-Fernsteuerung (Wir helfen Ihnen online beim Schnitt Ihres Immobilienvideos / Projektes)
- Schulungsveranstaltungen
Videomakler.TV kann in Auftrag gegebene Leistungen ganz oder teilweise an andere Unternehmen vergeben, bleibt in diesem Fall aber für die ordnungsgemäße Durchführung gegenüber dem Videomakler verantwortlich. Rechnungssteller für Leistungen, die über Videomakler.TV bezogen werden, ist ausschließlich Videomakler.TV.
Preisliste
Immobilienvideos nach Videomakler.TV-Standard:
Der Videomakler verpflichtet sich, nur solche Immobilienvideos, die den folgenden Maßgaben entsprechen, auf Videomakler.TV zu veröffentlichen. Darüber hinaus dürfen nur Videos, die den folgenden Maßgaben entsprechen, durch den Videomakler mit dem Videomakler-Logo versehen werden.
Maßgaben für Immobilienvideos nach Videomakler.TV-Standard:
Das Video stellt die zu vermittelnde Immobilie ausführlich vor und empfindet dabei eine Besichtigung nach. Es werden also alle Räume und Grundstücksbereiche gezeigt, die auch bei einer Besichtigung Vor-Ort üblicherweise präsentiert werden.
Beim Videoschnitt werden die einzelnen Aufnahmen so montiert, dass eine logische und nachvollziehbare Reihenfolge entsteht.
Die verwendeten Videobilder sollen ruhig und aussagekräftig sein. Zur Aufnahme sind Stative, Schwenkarme, Steady-Cams, Schienenführungen, Flugroboter, Videodrohnen oder ähnliche Geräte und Systeme zur Kamerastabilisierung zu verwenden.
Der Verzicht auf solche Hilfsgeräte ist nur dann zulässig, wenn die Gegebenheiten vor Ort einen Einsatz unzumutbar machen (z.B. schwer zugänglicher Dachboden)
Die Verwendung von Schulterkameras ist zulässig, wenn die Aufnahmen ruhig und aussagekräftig gelingen.
Die Videos bestehen aus echten Bewegtbildaufnahmen. Fotografien sollten nur im Ausnahmefall ergänzend in das Video integriert werden.
Das Videomakler-Logo muss während des gesamten Videos (mit Ausnahme von Vorspann und Abspann) in der oberen linken Bildecke deutlich erkennbar eingeblendet werden.
Das Unternehmenslogo des für die dargestellte Immobilie zuständigen Videomaklers darf nur im Vor- und Abspann eingeblendet werden. Der Vorspann darf eine Länge von maximal 15 Sekunden haben. Der Abspann darf eine Länge von maximal 90 Sekunden haben.
Videomakler.TV kann zusätzlich zu den genannten Gestaltungsvorgaben auch technische Vorgaben zu den Immobilienvideos machen. (z.B. Auflösung, Videocodec, Datenrate usw.)
Jegliche Form von Werbung, die nicht die zu vermarktende Immobilie betrifft, ist nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Vor- und Abspann, die werbende Inhalte für Videomakler.TV und den für die beworbene Immobilie zuständigen Videomakler enthalten dürfen.
Veröffentlichungen des Videomaklers auf Videomakler.TV / Urheberrecht
Insofern die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Regelungen, Rechte Dritter, die guten Sitten oder das Konzept von Videomakler.TV verstoßen, ist Videomakler.TV berechtigt, die Veröffentlichung abzulehnen, einzustellen beziehungsweise die Inhalte entsprechend anzupassen, letzteres sofern der Gesamtinhalt nicht wesentlich verfremdet wird.
Der Videomakler sichert zu, dass er Inhaber der Urheberrechte und Genehmigungen für die Aufnahmen der von ihm für die Aufnahme benannten Gegenstände und Personen ist. Er sichert zu, dass er berechtigt ist, diese Rechte und Genehmigungen zur Veröffentlichung auf Videomakler.TV zu übertragen.
Die Urheberrechte an dem vom Auftraggeber übermittelten Videomaterial verbleiben bei ihm. Er räumt Videomakler.TV das Recht ein, dieses Videomaterial auf den von Videomakler.TV betriebenen Videoportalen zu veröffentlichen. Videomakler.TV ist berechtigt, einen Hinweis auf das Unternehmen bzw. ein eigenes Logo einzubinden, sofern dadurch nicht über den Urheber getäuscht oder der Inhalt unzumutbar verändert wird. Videomakler.TV ist berechtigt, die Aufnahme sechs Monate nach Ablauf der Vertragsdauer zu vernichten.
Bei Videouploads betrifft dies das von ihm zur Verfügung gestellte Videomaterial.
Von jeglichen Ansprüchen Dritter, welche aus der Veröffentlichung der vom Videomakler zugearbeiteten oder übergebenen Inhalte gegen Videomakler.TV resultieren, wird er Videomakler.TV freistellen.
Haftung
IVP haftet ausschließlich für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen sowie für Verletzungen der Gesundheit beziehungsweise von Leib und Leben. Gleiches gilt für den Fall, dass die Lizenzrechte aufgrund entgegenstehender Rechte nicht gewährt werden können. In diesem Fall sind gezahlte Vergütungen zeitanteilig für tatsächlich erlittene Werbeeinbußen zu erstatten.
Sonstiges
Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, sollen die übrigen Geschäftsbedingungen weiterhin Bestand behalten. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder unterhält er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt als Gerichtsstand Berlin.
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